Pflegegrad 3 – Leistungen und Voraussetzungen

In Deutschland werden Pflegebedürftige anhand ihrer Einschränkungen im Alltag in verschiedene Pflegegrade eingeteilt. Je höher der Pflegegrad, desto höher sind die Leistungen der Pflegeversicherung. Pflegegrad 3 ist der Pflegegrad, bei dem Betroffene bereits schwerere Einschränkungen im Alltag sowie der Alltagskompetenz über einen längeren Zeitraum aufweisen. In diesem Zusammenhang haben wir für Sie alle wichtigen Informationen zu Leistungen und finanziellen Unterstützungen bei Pflegegrad 3 zusammengestellt.

Pflegegrad 3 – Definition

Der Pflegegrad 3 bezieht sich auf Menschen mit schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten im Alltag und ist seit der Pflegereform im Jahr 2017 Teil der fünf neuen Pflegegrade in Deutschland. Die Umstellung auf die neuen Pflegegrade hatte zum Ziel, eine fairere Bewertung der Pflegebedürftigkeit zu ermöglichen und auch Menschen mit Demenzerkrankungen gerecht zu werden.

Im Gegensatz zu den früheren Pflegestufen richtet sich der Pflegegrad nicht nach der benötigten Pflegezeit, sondern nach der Einschränkung der Alltagskompetenz. Personen, die zuvor in der Pflegestufe 2 (ohne eingeschränkte Alltagskompetenz) oder Pflegestufe 1 (mit eingeschränkter Alltagskompetenz) eingestuft waren, wurden automatisch in den Pflegegrad 3 überführt.

Für den Pflegegrad 3 müssen laut Paragraph 15 des elften Sozialgesetzbuches schwere Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeiten für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten vorliegen. Mit dem Pflegegrad 3 sind zahlreiche Leistungen verbunden, die den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen eine Entlastung im Pflegealltag bieten sollen.

Pflegegrad 3 – Vorraussetzungen

Es ist wichtig zu erwähnen, dass es sich bei dem Begutachtungsverfahren um einen standardisierten Prozess handelt, der jedoch trotzdem individuell auf die jeweilige pflegebedürftige Person abgestimmt wird. Es werden dabei sowohl die körperlichen als auch die geistigen Beeinträchtigungen berücksichtigt. Wichtig ist, dass die pflegebedürftige Person bei der Begutachtung von einer Vertrauensperson begleitet werden kann, um sie zu unterstützen und bei Bedarf zu ergänzen. Auch ein Widerspruch gegen das Gutachten ist möglich, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt.

Bei einer Einstufung in Pflegegrad 3 können verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören beispielsweise die finanzielle Unterstützung durch Pflegegeld, der Einsatz eines ambulanten Pflegedienstes oder die vollstationäre Unterbringung in einem Pflegeheim. Auch eine Kombination dieser Leistungen ist möglich. Es ist jedoch zu beachten, dass die Höhe der Leistungen und deren Umfang von der individuellen Situation abhängen und daher unterschiedlich ausfallen können.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung gibt es auch verschiedene Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige. Dazu gehören beispielsweise Schulungen und Beratungen, aber auch Entlastungsangebote wie die Verhinderungspflege oder die Tagespflege.

Es ist empfehlenswert, sich im Vorfeld gut über die verschiedenen Möglichkeiten und Angebote zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die bestmögliche Unterstützung für die pflegebedürftige Person und die pflegenden Angehörigen zu gewährleisten.

Pflegegrad 3 – Leistungen

Zusätzlich zu den genannten Leistungen gibt es auch spezielle Leistungen für Pflegebedürftige in Pflegegrad 3. Dazu gehören zum Beispiel der Entlastungsbetrag in Höhe von 1.612 Euro pro Jahr, der für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen verwendet werden kann. Auch die Tagespflege wird in höheren Pflegegraden stärker gefördert. In Pflegegrad 3 werden hierfür bis zu 1.995 Euro pro Jahr von der Pflegekasse übernommen.

Darüber hinaus gibt es auch weitere Leistungen, die je nach individuellem Bedarf gewährt werden können. Dazu gehören beispielsweise Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, palliative Versorgung und spezielle Hilfen für Menschen mit demenziellen Erkrankungen.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Leistungen und Beträge je nach Bundesland und Pflegekasse unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich im Einzelfall von einer Pflegeberatung beraten zu lassen und die individuellen Ansprüche und Bedürfnisse zu klären.

Pflegegrad 3 – Verrechnung der Leistungen

Die Pflegeversicherung übernimmt in der Regel bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten für Pflege- und Serviceleistungen, die direkt mit dem Anbieter verrechnet werden. Dies entlastet Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, auch wenn möglicherweise zusätzliche Kosten auf sie zukommen.

Wer zu Hause gepflegt wird, erhält Pflegegeld als Barüberweisung auf sein Konto. Die Verwendung des Geldes ist frei und es bedarf keiner Rechtfertigung durch Belege. Oft wird das Pflegegeld genutzt, um die pflegenden Angehörigen zu unterstützen.

Pflegebedürftige haben bei einem Pflegegrad von 3 Anspruch auf monatlich 40 Euro für Pflegehilfsmittel wie Einmalhandschuhe, Schutzmasken, Schutzkittel, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel. Die Pflegebedürftigen können die benötigten Hilfsmittel selbst kaufen und die Quittungen bei der Pflegekasse einreichen.

Wir sind der Meinung, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits genug mit der Pflege zu tun haben und nicht auch noch die Beschaffung der Pflegehilfsmittel übernehmen sollten. Deshalb bietet die Pflegebox einen bequemen Service für die Beschaffung der Pflegehilfsmittel an. Über den persönlichen Pflegebox-Zugang können die benötigten Hilfsmittel einfach bestellt werden. Wir liefern die Hilfsmittel diskret verpackt an die gewünschte Adresse und übernehmen auch die Abrechnung mit der Pflegekasse, um es für unsere Kunden noch einfacher zu machen.

Pflegegrad 3 – Die Vollstationäre Pflege

Pflegebedürftige, die vollstationär betreut werden, erhalten eine monatliche finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.262 Euro für die Pflegekosten in der Einrichtung. Allerdings haben sie nur Anspruch auf diesen Betrag und keine weiteren Leistungen wie Pflegehilfsmittel, Hausnotruf, Nachtpflege oder Verhinderungspflege. In der vollstationären Pflege werden alle benötigten Pflegehilfsmittel gestellt und der monatliche Entlastungsbetrag von 125 Euro steht ausschließlich pflegenden Angehörigen zu.

Die Kostenübernahme in der vollstationären Pflege bezieht sich auf Grundpflege und Betreuung, während Unterkunft und Verpflegung privat zu zahlen sind. Wenn sich die Versorgungsform einer pflegebedürftigen Person mitten im Monat ändert, kann eine anteilige Kostenübernahme mit der Pflegekasse besprochen werden. Bei kurzfristigen Änderungen, insbesondere in Härtefällen, sollten sich die Tarife entsprechend anpassen, vor allem, wenn es sich um einen Härtefall handelt.

Pflegegrad 3 – Die teilstationäre Pflege als Sonderform der häuslichen Pflege

Bei der teilstationären Pflege handelt es sich um eine Form der Pflege, bei der die Pflegebedürftigen in der Regel zu Hause betreut werden, tagsüber oder auch nachts jedoch in einer Pflegeeinrichtung gepflegt werden. Während der restlichen Zeit werden sie zu Hause betreut, entweder von Angehörigen oder einem ambulanten Pflegedienst. Der Zuschuss für die teilstationäre Pflege deckt sowohl die Grundpflege als auch die Behandlungspflege ab, jedoch müssen die Unterbringungs- und Verpflegungskosten privat getragen werden.

Leistungen für zu Hause Gepflegte:

Pflegegrad 3 – Das Pflegegeld

Monatlich wird den Pflegebedürftigen ein Pflegegeld von 545 Euro von der Pflegekasse zur Verfügung gestellt. Dieser Betrag wird oft von den Pflegebedürftigen an ihre pflegenden Angehörigen weitergegeben, als eine Art Anerkennung für deren Mühe und Aufwand. Allerdings kann das Pflegegeld auch dazu genutzt werden, weitere Hilfen zu finanzieren, ohne dass eine detaillierte Aufstellung der Kosten gegenüber der Pflegekasse erforderlich ist. So soll gewährleistet werden, dass Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine gewisse finanzielle Unterstützung erhalten und entlastet werden, um sich auf das Wichtigste konzentrieren zu können: die Pflege und das Wohlbefinden des Betroffenen.

Pflegegrad 3 – Die Pflegesachleistungen

Wenn ein ambulanter Pflegedienst die Pflegebedürftigen zu Hause versorgt, werden die Kosten für den Dienst in der Regel direkt zwischen dem Pflegedienst und der Pflegekasse abgerechnet. Für die Vergütung des Pflegedienstes stehen die sogenannten “Pflegesachleistungen” zur Verfügung.

Wenn die Kosten des Pflegedienstes jedoch unter dem Höchstbetrag von 1.363 Euro liegen, können die pflegenden Angehörigen den verbleibenden Betrag als Pflegegeld ausgezahlt bekommen, wie im obigen Beispiel dargestellt. Der Pflegebedürftige ist in diesem Fall nicht an der Abrechnung beteiligt.

Pflegegrad 3 – Der Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 können den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat flexibel für verschiedene Zwecke einsetzen (§ 45b SGB XI). In der Regel wird dieser Betrag zur Entlastung der pflegenden Angehörigen verwendet, indem zum Beispiel eine Haushalts- oder Einkaufshilfe oder ein Alltagsbegleiter engagiert wird. Auch besondere Angebote wie Gruppenbetreuung oder Schulungen zur Selbständigkeit können genutzt werden. Diese Angebote können oft über den ambulanten Pflegedienst gebucht und mit dem Entlastungsbetrag bezahlt werden. Allerdings ist eine Aufstockung der tatsächlichen Pflegeversorgung durch den ambulanten Dienst nicht erlaubt.

Darüber hinaus kann der Entlastungsbetrag für teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege verwendet werden. Pflegebedürftige haben auch die Möglichkeit, bis zu 40% der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln, wenn diese nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der Umwandlungsanspruch ist im § 45a SGB XI geregelt.

Pflegegrad 3 – Der Hausnotruf

Personen, die zu Hause gepflegt werden und Pflegegrad 3 haben, haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 23 Euro für einen Hausnotruf. Außerdem übernimmt die Pflegeversicherung in der Regel die einmaligen Anschlusskosten für den Hausnotruf. Die monatlichen Tarife können je nach Anbieter unterschiedlich sein.

Pflegegrad 3 – Die Pflegehilfsmittel

Zudem besteht die Möglichkeit, Pflegehilfsmittel im Wert von 40 Euro zu erwerben und sich die Kosten von der Pflegekasse erstatten zu lassen. Um Ihnen die Beschaffung der benötigten Pflegehilfsmittel zu erleichtern, bieten wir Ihnen an, diese monatlich direkt zu Ihnen nach Hause zu liefern. Unser freundliches Kundenteam steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei den erforderlichen Schritten zu unterstützen.

Pflegegrad 3 – Der Wohngruppenzuschlag

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3, die in eine Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen umziehen, erhalten monatlich einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von 214 Euro.

Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den restlichen Pflegegraden.

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5

Pflegegrad 3 – Einmalige Leistungen

Die Pflegeversicherungen übernehmen neben den monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 auch einmalige oder jährliche Kosten für weitere Leistungen. Wenn eine Pflegebedürftige oder ein Pflegebedürftiger hauptsächlich von einer Angehörigen oder einem Angehörigen zu Hause gepflegt wird, kann es vorkommen, dass die Angehörige oder der Angehörige einmal ausfällt. In solchen Fällen zahlt die Pflegeversicherung jährlich für bis zu acht Wochen einen Zuschuss, um sicherzustellen, dass die bestmögliche Pflege weiterhin gewährleistet ist.

Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Verhinderungspflege, die durch nahe Angehörige ausgeführt wird 1,5 ∗ 545 Euro Pflegegeld

= 817,50 Euro

Wohnraumanpassung Einmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme
Anschubfinanzierung Pflege-WG 2.500 Euro je Mitbewohner

Pflegegrad 3 – Die Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bietet eine Lösung für Pflegebedürftige, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. In solchen Fällen können sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht werden. Normalerweise steht dafür ein Betrag von 1.774 Euro pro Jahr zur Verfügung. Durch den Einsatz des Entlastungsbetrags und der nicht genutzten Verhinderungspflege kann dieser Betrag jedoch auf bis zu 3.511 Euro pro Kalenderjahr erweitert werden. Bei Pflegegrad 3 können also bis zu 3.511 Euro im Jahr für Kurzzeitpflege genutzt werden.

Pflegegrad 3 – Die Verhinderungspflege

Bei Bedarf an vorübergehender Pflege durch eine:n ambulanten Pflegedienst oder geeignete Person, kann das Budget der Verhinderungspflege genutzt werden. Ein Betrag von 1.612 Euro steht für nicht verwandte Pflegepersonen zur Verfügung, während nahe Angehörige 817,50 Euro erhalten.

Pflegegrad 3 –  Kombination von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Nicht verbrauchte Mittel der Verhinderungspflege können für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wodurch ein Budget von bis zu 3.386 Euro im Jahr für beide Leistungen zur Verfügung steht. Bei Nichtverwendung der Kurzzeitpflege kann nur der jährliche Betrag von 806 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden, wodurch maximal 2.418 Euro pro Jahr verfügbar sind.

Pflegegrad 3 –  Die Wohnraumanpassung

Die Pflegekasse kann sich an den Kosten von Umbaumaßnahmen in der Wohnung von Pflegebedürftigen beteiligen. Bis zu 4.000 Euro Zuschuss werden für jede notwendige Umbaumaßnahme ausgezahlt, während bei mehreren Pflegebedürftigen im gleichen Haushalt bis zu 16.000 Euro übernommen werden können.

Pflegegrad 3 –  Die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG

Eine Pflege-Wohngemeinschaft wird von der Pflegeversicherung mit einer Anschubfinanzierung von 2.500 Euro für jede:n Mitbewohner:in unterstützt, wenn Pflegebedürftige mit anderen Pflegebedürftigen zusammenziehen.

Pflegegrad 3 – Weitere Leistungen für Pflegebedürftige

Die Pflegeversicherungen stellen nicht nur monatliche, jährliche oder einmalige finanzielle Leistungen bereit, sondern auch weitere Unterstützungsangebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige.

Die Pflegeberatung

Nach der Antragstellung auf einen Pflegegrad haben Sie das Recht, innerhalb von zwei Wochen eine Beratung durch eine:n Pflegeberater:in Ihrer Pflegeversicherung zu erhalten. Diese:n persönliche:n Berater:in nennt Ihnen die Pflegeversicherung.

Wenn die Beratung nicht innerhalb der ersten beiden Wochen stattfinden kann, erhalten Sie von der Pflegeversicherung einen Beratungsgutschein. Mit diesem können Sie sich kostenfrei von einer unabhängigen Beratungsstelle beraten lassen.

Für ihre Kunden bietet die private Pflegeversicherung diesen Beratungsdienst über das Unternehmen “COMPASS Private Pflegeberatung” an.

Personen mit Pflegegrad 3, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind verpflichtet, halbjährlich eine Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder streichen. Diese Beratung ist nicht zu verwechseln mit der Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, die darauf abzielt, die Organisation der Pflege zu erleichtern und in der Regel zu Beginn der Pflege stattfindet.

Zugelassene Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes können diese Beratungen durchführen.

Die Pflegekurse

Pflegeversicherungen bieten kostenlose Pflegekurse an, die besonders für pflegende Angehörige von Nutzen sind. Diese Kurse sind besonders hilfreich im Umgang mit pflegebedürftigen Personen, die an Demenz leiden, da sie den Angehörigen dabei helfen, mit den unterschiedlichen Demenzstadien umzugehen. Die Kurse werden von ambulanten Pflegediensten, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen und Bildungseinrichtungen angeboten. Die Teilnehmer:innen erhalten praktisches Wissen über die Pflege sowie zahlreiche weitere Informationen. Darüber hinaus haben sie die Möglichkeit, sich mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen, was sehr förderlich sein kann.

Pflegegrad 3 – Wissenspakete

Was bedeutet Pflegegrad 3?

Gemäß Paragraf 15 des SGB XI wird ein Pflegegrad 3 festgestellt, wenn eine Person seit sechs Monaten erhebliche Einschränkungen in der selbstständigen Lebensführung oder ihren Fähigkeiten aufweist.

Wann erhalte ich Pflegegrad 3?

Eine Person, die pflegebedürftig ist, kann entweder direkt bei ihrem ersten Antrag auf Pflegegrad eingestuft werden oder durch eine Hoch- oder Herabstufung im Laufe der Zeit.

Pflegegrad 3 – Welche einmaligen Leistungen stehen mir zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege, Bezuschussung von Umbaumaßnahmen, Unterstützung beim Umzug in eine Pflege-WG sowie die Übernahme der Anschlusskosten für den Hausnotruf.

Pflegegrad 3 – Welche Leistungen stehen Pflegebedürftigen zu?

Leistungen, die bei Pflegebedürftigkeit gemäß Pflegegrad 3 von der Pflegeversicherung übernommen werden, umfassen unter anderem Pflegesachleistungen, ein Zuschuss zur vollstationären Pflege, Leistungen für die teilstationäre Pflege, einen Entlastungsbeitrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zum Hausnotruf sowie einen Wohngruppenzuschlag für eine ambulante Wohngemeinschaft.

Welche anderen Leistungen übernehmen die Pflegeversicherungen unabhängig vom Pflegegrad?

Nach § 45 SGB XI haben Pflegebedürftige Anspruch auf einen kostenlosen Pflegekurs sowie nach § 7a SGB XI auf eine Pflegeberatung.

Wie sieht es mit dem Beratunseinsatz aus?

Der Beratungseinsatz ist für Menschen mit Pflegegrad 3 bei reinem Pflegegeldbezug halbjährlich verpflichtend.

Wie erfolgt die Verrechnung der Leistungen für Pflegebedürftige?

Die meisten Leistungen der Pflegeversicherung werden bis zum maximalen übernommenen Betrag zwischen der Pflegeversicherung und dem Pflegedienst verrechnet.