Pflegegrad 5 – Leistungen und Voraussetzungen

Die höchste Pflegestufe in Deutschland ist der Pflegegrad 5, welcher einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit entspricht. Menschen mit diesem Pflegegrad benötigen in der Regel Unterstützung bei vielen alltäglichen Dingen. Wenn Sie sich um eine nahestehende Person mit Pflegegrad 5 kümmern, haben Sie wahrscheinlich viele Fragen zur Organisation der Pflege und den Leistungen der Pflegeversicherung. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen einen Überblick geben, welche Unterstützung Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 und ihren Angehörigen von der Pflegeversicherung zusteht.

Pflegegrad 5 – Definition

Sobald der Pflegegrad 5 vergeben wird, handelt es sich um den höchsten Pflegegrad, den es in Deutschland gibt. Dieser Grad wird vergeben, wenn eine Person mit “schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und der Fähigkeiten” zusätzlich besondere Anforderungen an die pflegerische Versorgung aufweist. Folglich haben Betroffene mit Pflegegrad 5 Anspruch auf die höchsten Leistungen der Pflegeversicherung.

Da bei Pflegegrad 5 ein hoher Pflegebedarf vorliegt, ist eine selbstständige Bewältigung des Alltags nahezu unmöglich. Ehemalige Empfänger der Pflegestufe 3 mit eingeschränkter Alltagskompetenz sowie Menschen mit der sogenannten Pflegestufe 3+ (Härtefall) wurden zum 01.01.2017 in den Pflegegrad 5 überführt. Wenn Sie selbst oder eine nahestehende Person den Pflegegrad 5 haben, können Sie sich auf eine umfassende Unterstützung durch die Pflegeversicherung verlassen.

Pflegegrad 5 – Vorraussetzungen

Für die Ermittlung des Pflegegrads ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) verantwortlich. Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen müssen einen Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen, die über die Krankenkasse erreichbar ist. Innerhalb von vier Wochen besucht ein Mitarbeiter des MDK den Antragsteller, um den Pflegebedarf zu ermitteln. Dabei werden sechs Lebensbereiche betrachtet, die je nach Auswirkung auf die Selbstständigkeit unterschiedlich gewichtet werden. Die Summe der gewichteten Einzelpunkte ergibt den Gesamtwert der Begutachtung, der zwischen 90 und 100 Punkten für Pflegegrad 5 liegt. Unter bestimmten Bedingungen kann der MDK jedoch auch Pflegegrad 5 zuordnen, wenn der Gesamtwert unterhalb von 90 Punkten liegt.

Pflegegrad 5 – Leistungen

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. Bei Vorliegen eines besonderen Bedarfs an Pflege und Betreuung kann auch in stationären Einrichtungen ein höherer Pflegegrad zuerkannt werden. Dieser wird dann vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen nach einer Begutachtung festgestellt.

Zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gibt es auch noch Leistungen anderer Träger wie zum Beispiel der Sozialhilfe oder der Rentenversicherung. Diese können ebenfalls in Anspruch genommen werden, um die finanzielle Belastung zu mindern.

Es ist also wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten und Ansprüche auf Leistungen bei höherer Pflegebedürftigkeit zu informieren, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten. Dazu können Pflegeberater:innen der Pflegekassen oder unabhängige Pflegeberatungsstellen herangezogen werden.

Leistungen, die für alle Pflegegrade gleich hoch sind

Leistungen der Pflegekassen für zu Hause gepflegte Pflegebedürftige sind unabhängig vom Pflegegrad oft gleich. Beispiele hierfür sind monatliche Zuzahlungen für Hausnotrufe, Pflegehilfsmittel oder Entlastungsbeträge. Einige einmalige Leistungen sind ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad und umfassen zum Beispiel Anschubfinanzierungen für Pflege-Wohngemeinschaften oder Zuschüsse für Umbaumaßnahmen in der Wohnung. Die zur Verfügung stehenden Pflegebeträge bleiben für alle Pflegegrade identisch, wenn eine Vertretungsperson notwendig wird. Dies mag überraschend sein, da die Kosten für Kurzzeitpflege oder die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes für höhergradig Pflegebedürftige normalerweise höher sind als für leicht Pflegebedürftige.

Leistungen die mit dem Pflegegrad steigen

Die Leistungsbeträge, die von der Pflegeversicherung für die notwendige körperbezogene Pflege und Betreuung gezahlt werden, variieren je nach Pflegegrad und steigen mit diesem an. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten die höchsten Leistungsbeträge.

Es ist möglich, verschiedene Pflegeformen miteinander zu kombinieren, außer der stationären Pflege, die andere Pflegeformen ausschließt. Nähere Informationen zu den finanziellen Pflegeleistungen finden Sie weiter unten.

Verrechnung mit der Pflegeversicherung bei Pflegegrad 5

Für die grundlegende Pflegeleistung wird ein Versorgungsvertrag mit der Pflegeversicherung für mindestens sechs Monate abgeschlossen. Wenn eine pflegebedürftige Person von einem ambulanten Pflegedienst versorgt wird, verrechnet die Pflegeversicherung die monatlichen Kosten direkt mit dem Pflegedienst. Gleiches gilt für teilstationäre oder vollstationäre Pflege, bei der die Pflegeversicherung Versorgungsverträge mit den entsprechenden Pflegeeinrichtungen abschließt.

Abgesehen von notwendigen Zuzahlungen für sogenannte “Hotelkosten” in Pflegeeinrichtungen, wie Unterkunft und Verpflegung sowie gegebenenfalls Investitionskosten, müssen die Pflegekosten nicht von den Pflegebedürftigen getragen werden. Das ist beruhigend, da es sich um hohe monatliche Beträge handelt.

Generell wird versucht, den Aufwand für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen bei der Abrechnung der Leistungen so gering wie möglich zu halten. Für die Pflege durch Angehörige steht den Pflegebedürftigen das sogenannte Pflegegeld zur Verfügung. Es ist beispielsweise keine Belegvorlage erforderlich, um das Geld zu verwenden. Gemäß § 37 des Elften Sozialgesetzbuches kann das Pflegegeld für selbstbeschaffte Pflegehilfen verwendet werden.

Das Pflegegeld ist der einzige Betrag, der regelmäßig jeden Monat von der Pflegeversicherung auf das Konto der pflegebedürftigen Person überwiesen wird. Es liegt im Ermessen der pflegebedürftigen Person, wie das Geld verwendet wird. In der Regel wird das Geld jedoch als Aufwandsentschädigung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben.

Eine Leistung der Pflegeversicherung, nämlich die monatlichen Pflegehilfsmittel, erfolgt jedoch nach dem Kostenerstattungsprinzip. Pflegehilfsmittel sind Einwegprodukte, die bei der Pflege zu Hause zum Schutz der pflegebedürftigen Person und des Pflegenden verwendet werden, wie z.B. Mundschutz, Einweghandschuhe, Schutzkittel, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Das bedeutet, dass Pflegebedürftige jeden Monat Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro beschaffen können. Die Belege werden dann bei der Pflegeversicherung eingereicht und die Kosten bis zum Höchstwert erstattet. Sie können auch den Service von PflegeBox nutzen und sich Ihre Pflegehilfsmittel jeden Monat kostenlos von uns zuschicken lassen. Wir übernehmen auch gerne die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Unsere Wunschbox bei Pflegegrad 5

Wir sind der Meinung, dass es für Pflegebedürftige einfacher sein sollte. Aus diesem Grund bieten wir einen bequemen Bestelldienst für monatliche Pflegehilfsmittel an. Über Ihr persönliches Konto können Sie die benötigten Hilfsmittel bestellen, und wir werden sie diskret und pünktlich jeden Monat an die gewünschte Adresse senden.

Um sicherzustellen, dass Sie keine Belege einreichen oder Geldeingänge verfolgen müssen, übernehmen wir direkt auch die Abrechnung mit der zuständigen Pflegekasse. Zögern Sie nicht, sich an unsere freundlichen Kundendienstmitarbeiter:innen zu wenden und bestellen Sie Ihre Pflegehilfsmittel bequem über uns.

Die Leistungen und deren Höhe bei Pflegegrad 5 im Überblick

Alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5, die zu Hause oder überwiegend zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf die unten aufgeführten Leistungen. Wenn sie jedoch vollstationär in einem Pflege- oder Altenheim betreut werden, haben sie nur Anspruch auf die monatliche Leistung der Pflegeversicherung, die unten aufgeführt ist. Die anderen aufgeführten Leistungen gelten in diesem Fall nicht.

Leistungen bei vollstationärer Pflege

Das bedeutet, dass der monatliche Zuschuss der Pflegeversicherung bei vollstationärer Pflege in der Regel nicht ausreicht, um alle Kosten abzudecken. Die nicht von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten müssen von der pflegebedürftigen Person oder ihren Angehörigen selbst getragen werden. Es empfiehlt sich daher, sich im Vorfeld genau über die Kostenstruktur der verschiedenen Pflegeeinrichtungen zu informieren und auch zu prüfen, ob es möglicherweise Unterstützungs- oder Entlastungsleistungen gibt, die in Anspruch genommen werden können.

Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den restlichen Pflegegraden.

Pflegegrad 1
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4

Monatliche Leistungen für zu Hause Gepflegte bei Pflegegrad 5

Die Leistungen der Pflegeversicherungen werden entweder monatlich oder jährlich ausgezahlt. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die Versicherte nur einmalig beanspruchen können.

Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen

Es gibt zwei Möglichkeiten für die körperliche Pflege und Betreuung zu Hause: Angehörige oder selbst beschaffte Pflegehilfen sowie ambulante Pflegedienste. Die Pflegeversicherung stellt monatliche Budgets zur Verfügung, um beide Formen der Pflege zu bezahlen. Angehörige oder Pflegehilfen werden über das Pflegegeld entlohnt, während ambulante Pflegedienste Pflegesachleistungen erhalten.

Für beide Formen der Pflege muss ein Vertrag über sechs Monate mit der Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Das Pflegegeld wird monatlich direkt an den Pflegebedürftigen ausgezahlt und kann frei verwendet werden, um die erforderlichen Pflegemaßnahmen zu gewährleisten. Die meisten Pflegebedürftigen geben den Großteil des Pflegegelds an die pflegenden Angehörigen weiter.

Die Pflegesachleistungen stehen dem ambulanten Pflegedienst zur Verfügung, der zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten anbieten kann. Pflegeversicherungen und ambulante Dienste schließen in der Regel Versorgungsverträge für sechs Monate ab. Wenn das monatliche Budget an Pflegesachleistungen nicht ausgeschöpft wird, ist eine Kombination mit Pflegegeld möglich.

Die Kombinationspflege durch Angehörige und einen Pflegedienst

Es gibt eine Möglichkeit für pflegebedürftige Personen, sowohl finanzielle Unterstützung für einen ambulanten Pflegedienst als auch Pflegegeld für die selbstorganisierte Pflege zu erhalten. Allerdings muss ein Teil des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags ungenutzt bleiben, um in den Genuss beider Leistungen zu kommen.

Diese Kombination der Pflegeformen wird als Kombinationspflege bezeichnet. Der ungenutzte prozentuale Anteil an Pflegesachleistungen wird dann als zusätzliches Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel: Wenn nur 75 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets verwendet werden, wird bei der Kombinationspflege noch 25 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Anhand der gegebenen Zahlen ergibt sich ein Budget von 1.571,25 Euro für den ambulanten Pflegedienst und zusätzlich ein Pflegegeld von 225,25 Euro für die selbst beschaffte Pflege.

Dieses Pflegegeld kann dann für die Bezahlung von pflegenden Angehörigen oder anderen Betreuungs- und Alltagshilfen genutzt werden.

Die monatlichen Leistungen und Beträge bei Pflegegrad 5

Es gibt eine Möglichkeit für pflegebedürftige Personen, sowohl finanzielle Unterstützung für einen ambulanten Pflegedienst als auch Pflegegeld für die selbstorganisierte Pflege zu erhalten. Allerdings muss ein Teil des monatlichen Pflegesachleistungsbetrags ungenutzt bleiben, um in den Genuss beider Leistungen zu kommen.

Diese Kombination der Pflegeformen wird als Kombinationspflege bezeichnet. Der ungenutzte prozentuale Anteil an Pflegesachleistungen wird dann als zusätzliches Pflegegeld ausgezahlt.

Beispiel: Wenn nur 75 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets verwendet werden, wird bei der Kombinationspflege noch 25 Prozent des Pflegegeldes ausgezahlt. Anhand der gegebenen Zahlen ergibt sich ein Budget von 1.571,25 Euro für den ambulanten Pflegedienst und zusätzlich ein Pflegegeld von 225,25 Euro für die selbst beschaffte Pflege.

Dieses Pflegegeld kann dann für die Bezahlung von pflegenden Angehörigen oder anderen Betreuungs- und Alltagshilfen genutzt werden.

Pflegegeld 901 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 2.095 Euro monatlich
Zuschuss zur vollstationären Pflege 2.005 Euro monatlich
Leistungen für die teilstationäre Pflege 1.995 Euro monatlich
Entlastungsbeitrag 125 Euro monatlich
Zuschüsse zum Hausnotruf 23 Euro monatlich (kann je nach Anbieter abweichen)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch 40 Euro monatlich
Wohngruppenzuschlag für ambulante WG 214 Euro monatlich

Die teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 5

Pflegebedürftige haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.995 Euro für die teilstationäre Pflege. Diese Art der Pflege umfasst die Versorgung in einer Pflegeinstitution an bestimmten Tagen oder während der Nacht, auch bekannt als Tages- und Nachtpflege. Dort haben die Pflegebedürftigen Zugang zu allem, was sie benötigen, abhängig von ihren Bedürfnissen und Tageszeiten.

Teilstationäre Pflege wird eingesetzt, wenn eine kontinuierliche Pflege zu Hause nicht sichergestellt werden kann, z.B. wenn pflegende Angehörige tagsüber arbeiten müssen oder eine Betreuung in der Nacht erforderlich ist.

Um das Wohl der Pflegebedürftigen zu gewährleisten, können Leistungen der teilstationären Pflege auch neben vollständig ausgeschöpften Beträgen von Pflegesachleistungen oder Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Der Zuschuss kann auch für Transportkosten zwischen dem Zuhause und der Pflegeeinrichtung verwendet werden. Lediglich die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Investitionskosten der Pflegeeinrichtung müssen von der oder dem Pflegebedürftigen selbst getragen werden.

Der Entlastungsbetrag

Der Entlastungsbetrag ist ein flexibel einsetzbarer Betrag, der dazu gedacht ist, pflegende Angehörige zu entlasten. Dies kann durch die Inanspruchnahme von externen Hilfsangeboten oder durch die Förderung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen erfolgen. Es ist jedoch wichtig, dass die Anbieter solcher Dienste nach den Bestimmungen des Landesrechts anerkannt sind und die Qualität ihrer Leistungen gewährleisten können.

Der Entlastungsbetrag kann für verschiedene außerhäusliche Pflegeformen wie Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege genutzt werden, um die Angehörigen in verschiedenen Situationen zu entlasten. Auch ambulante Pflegedienste bieten oft neben der eigentlichen Pflegetätigkeit weitere Hilfsangebote an, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen unterstützen können. Darüber hinaus kann der Betrag auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwendet werden.

Der Hausnotruf

Auch Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf den monatlichen Zuschuss von 23 Euro für einen Hausnotruf. Ab dem 01.07.2021 wurde der Zuschuss auf 25,50 Euro erhöht, sofern der Anbieter einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Wenn der Anbieter den neuen Vertrag nicht akzeptiert hat, gilt weiterhin der alte Zuschuss in Höhe von 23 Euro. Mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Hausnotruf-Systemen sollte für jeden Bedarf das passende Angebot vorhanden sein. Zusätzlich übernehmen die Pflegekassen oft die Kosten für die erstmalige Installation eines Hausnotrufs.

Die Pflegehilfsmittel

Als Pflegehilfsmittel werden sämtliche Produkte bezeichnet, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der häuslichen Pflege unterstützen und schützen. Dazu zählen unter anderem Mundschutz, Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe, Schutzkittel sowie Einweg-Bettschutzeinlagen. Jeden Monat können bis zu 40 Euro für diese Produkte in Anspruch genommen werden.

Falls Ihnen die Beschaffung und Abrechnung der Pflegehilfsmittel zu aufwändig ist, können Sie sich gerne an uns wenden. Wir können Ihnen die benötigten Pflegehilfsmittel jeden Monat zusenden und die Kosten direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Der Wohngruppenzuschlag

Immer mehr Pflegebedürftige entscheiden sich heutzutage dafür, in einer Pflege-Wohngemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen zusammenzuleben, was für alle Beteiligten große Vorteile bieten kann. Durch das Zusammenleben in einer WG können Pflegebedürftige jedoch nicht nur sozial und emotional von einander profitieren, sondern auch Kosten einsparen. Aus diesem Grund fördern Pflegekassen das gemeinsame Wohnen von Pflegebedürftigen und gewähren jedem Mitbewohner der Pflege-WG, unabhängig vom Pflegegrad und der Pflegeversicherung, einen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro im Monat.

Jährliche und einmalige Leistungen bei Pflegegrad 5

Neben den monatlichen Leistungen bieten die Pflegekassen auch einmalige Leistungen an, die entweder einmal pro Kalenderjahr oder nur einmalig in Anspruch genommen werden können. Zu den jährlichen Leistungen gehört insbesondere die Finanzierung einer Pflege-Vertretung, damit pflegende Angehörige auch mal Urlaub machen können. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um sicherzustellen, dass das pflegebedürftige Familienmitglied währenddessen gut betreut wird.

Pflegende Angehörige können sich bis zu acht Wochen pro Jahr auf Kosten der Pflegeversicherung bei der Pflege von Angehörigen vertreten lassen. Im Folgenden erläutern wir diese Möglichkeiten genauer.

Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Verhinderungspflege, die durch nahe Angehörige ausgeführt wird 1,5 * 901 Euro Pflegegeld

= 1.351,50 Euro

Wohnraumanpassung Einmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme
Anschubfinanzierung Pflege-WG 2.500 Euro je Mitbewohner

Die Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine zeitlich begrenzte Unterbringung von Pflegebedürftigen in einer stationären Einrichtung. Sie kann genutzt werden, wenn der oder die pflegende Angehörige beispielsweise durch Krankheit oder Urlaub verhindert ist oder wenn aus anderen Gründen eine vorübergehende Unterbringung außerhalb des gewohnten Umfelds erforderlich ist.

Für die Finanzierung der Kurzzeitpflege stehen jährlich bis zu 1.774 Euro zur Verfügung. Dieser Betrag kann jedoch durch nicht ausgeschöpfte Mittel aus dem Entlastungsbetrag erhöht werden. Ebenso sollten nicht genutzte Mittel aus der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Im Folgenden erläutern wir Ihnen, wie das genau funktioniert.

Die Verhinderungspflege

Im Gegensatz zur Kurzzeitpflege bleibt der oder die Pflegebedürftige bei der Verhinderungspflege in seiner oder ihrer vertrauten Umgebung. Lediglich die Organisation der Pflege wird anders geregelt, wenn die reguläre Pflegeperson nicht verfügbar ist.

Mit Mitteln aus der Verhinderungspflege können bis zu sechs Wochen im Jahr Pflegeleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Alternativ kann die Pflege auch durch eine andere, privat organisierte Person übernommen werden, sofern gewährleistet ist, dass die Pflege gewissenhaft durchgeführt wird.

Für beide Varianten stehen jährlich bis zu 1.612 Euro zur Verfügung. Wenn die reguläre Pflegeperson durch eine:n nahe:n Verwandte:n vertreten wird, gelten jedoch andere Entschädigungssätze. In diesem Fall erhält die:der Vertreter:in als Aufwandsentschädigung das eineinhalbfache des üblichen Pflegegelds (1,5 x 901 = 1.351,50 Euro).

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege kombiniert

Manche Pflegebedürftige lehnen eine Unterbringung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung ab und nutzen daher den jährlichen Betrag für die Kurzzeitpflege nicht.

Andere hingegen möchten die Kurzzeitpflege vollständig ausschöpfen. Für solche Fälle können die Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombiniert werden.

Die nicht genutzten Mittel der Verhinderungspflege eines Jahres können zu 100 Prozent für die Kurzzeitpflege verwendet werden. Somit steht für das Kalenderjahr ein Betrag von 3.224 Euro für die Kurzzeitpflege zur Verfügung.

Falls das Budget für die Kurzzeitpflege nicht vollständig ausgeschöpft wird, kann der jährliche Betrag von 806 Euro für die Verhinderungspflege genutzt werden. In diesem Fall stehen für das Kalenderjahr 2.418 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung.

Die Wohnraumanpassung

Zu den Leistungen der Pflegeversicherung, die in der Regel nur einmal in Anspruch genommen werden können, gehören insbesondere die Zuschüsse für Umbaumaßnahmen im Zuhause von pflegebedürftigen Personen. In den meisten Fällen handelt es sich hierbei um Umbaumaßnahmen im Badezimmer. Die Pflegekasse gewährt dabei pro Umbaumaßnahme einen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro.

Die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG

Eine weitere Leistung, die grundsätzlich nur einmalig in Anspruch genommen werden kann, ist die sogenannte Anschubfinanzierung für die Gründung einer Pflege-Wohngemeinschaft. Mit dieser Finanzierung, die bis zu 2.500 Euro pro pflegebedürftigem Mitbewohner oder Mitbewohnerin beträgt, können notwendige bauliche Maßnahmen oder andere Kosten im Zusammenhang mit der Gründung der Wohngemeinschaft abgedeckt werden. Pro Wohngruppe ist der Betrag jedoch auf 10.000 Euro begrenzt.

Weitere Leistungen der Pflegekassen bei Pflegegrad 5

Pflegeversicherungen bieten nicht nur finanzielle Leistungen an, sondern auch weitere Unterstützungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen, um eine fachmännische Pflege zu gewährleisten. Einige dieser Leistungen sind sogar vorgeschrieben.

Ein Beispiel sind Pflegekurse für Angehörige, die von den Pflegeversicherungen finanziert werden. Diese Kurse werden von ambulanten Pflegediensten, Volkshochschulen, Nachbarschaftshilfen oder ähnlichen Organisationen angeboten. In kleinen Gruppen lernen die Angehörigen während des Kurses, wie sie die Pflegebedürftigen pflegen müssen und werden auch für mögliche Probleme sensibilisiert. Außerdem sind solche Kurse eine gute Gelegenheit, sich mit anderen pflegenden Angehörigen auszutauschen.

Eine weitere Leistung sind Pflegeberatungen, die innerhalb der ersten zwei Wochen nach Antragstellung auf Pflegegrad kostenlos zur Verfügung stehen. Falls die Pflegeversicherung die Beratung nicht selbst durchführen kann, erhalten die Betroffenen einen Beratungsgutschein, mit dem sie sich in einer neutralen Pflegeberatung beraten lassen können. Gepflegte mit Pflegegrad 5, die reines Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, vierteljährlich an einer Pflegeberatung nach § 37 Absatz 3 SGB XI teilzunehmen, um das Pflegegeld nicht zu verlieren. Diese Beratungen werden in der Regel durch ambulante Pflegedienste, Pflegestützpunkte oder zugelassene Beratungsstellen durchgeführt.

Pflegegrad 5 – Wissenspakete

Was bedeutet Pflegegrad 5?

“Pflegegrad 5” bedeutet, dass die betreffende Person “schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen für die pflegerische Versorgung” aufweist.

Was sind die Voraussetzungen, um Pflegegrad 5 zu erhalten?

Für die Zuordnung zu Pflegegrad 5 muss eine Person fast vollständig auf fremde Hilfe angewiesen sein, um den Alltag zu bewältigen.

Wie werden die Pflegeleistungen bezahlt?

Die Pflegekasse übernimmt die monatlichen Kosten direkt mit dem Pflegedienst oder schließt Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen ab.

Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 erhalten monatliches Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Zuschuss zur vollstationären Pflege, Leistungen für die teilstationäre Pflege, Entlastungsbeitrag, Zuschüsse zum Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und einen Wohngruppenzuschlag für ambulante WG.

Welche monatlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zur Verfügung?

Welche jährlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 5 zur Verfügung?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben Anspruch auf verschiedene jährliche Leistungen. Dazu gehören die Unterbringung in der Kurzzeitpflege sowie die Verhinderungspflege, die von professionellen Pflegekräften durchgeführt wird. Auch eine Verhinderungspflege, die durch eine:n nahe:n Angehörige:n ausgeführt wird, ist möglich und wird finanziell unterstützt.

Welche einmaligen Leistungen stehen Pflegebedürftigen bei Pflegegrad 5 zu?

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 haben die Möglichkeit, von der Pflegekasse Zuschüsse für die Anpassung ihrer Wohnräume zu erhalten. Außerdem besteht die Option, eine Pflege-WG zu gründen und hierfür eine Anschubfinanzierung von der Pflegekasse zu erhalten.

Welche nicht-finanziellen Angebote bieten Pflegekassen bei Pflegegrad 5 an?

Die Pflegekassen bieten verschiedene nicht-finanzielle Angebote für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 5 und deren Angehörige an. Dazu gehören Pflegekurse, in denen Angehörige geschult werden, um den Pflegebedürftigen optimal unterstützen zu können. Zusätzlich werden Pflegeberatungen angeboten, um den Betroffenen und ihren Angehörigen bei Fragen und Problemen zur Seite zu stehen.