Pflegegrad 4 – Leistungen und Voraussetzungen
Die Einteilung von Pflegebedürftigen in Pflegegrade ist seit 2017 in Deutschland gängige Praxis. Der Pflegegrad 4 ist einer von fünf Pflegegraden und bestimmt die Leistungen, auf die Pflegebedürftige Anspruch haben. Private Pflegeversicherungen orientieren sich meist an den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Vor 2017 wurden Pflegebedürftige je nach Grad der Beeinträchtigung einer von zwei Pflegestufen zugeordnet. Seit der Einführung der neuen Pflegegrade steht die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen im Fokus. Die Pflege soll so ausgerichtet sein, dass die Selbstständigkeit so weit wie möglich erhalten bleibt. Auf dieser Informationsseite erhalten Sie die wichtigsten Informationen zum Pflegegrad 4. Bei individuellen Fragen können Sie sich an die Pflegegrad-Experten von Familiara wenden.
Pflegegrad 4 – Definition
Der Pflegegrad 4 setzt voraus, dass die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten oder insgesamt schwerwiegende Beeinträchtigungen im Alltag aufweist. Entsprechend des Paragraphen 15 im elften Sozialgesetzbuch werden „schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten“ als Kriterium herangezogen. Im Gegensatz zu den alten Pflegestufen, bei denen die Einteilung anhand der geschätzten täglichen Pflegezeit erfolgte, geht es bei den Pflegegraden um die noch vorhandenen Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Hierbei steht die Förderung oder zumindest der Erhalt der Selbstständigkeit im Vordergrund. Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich an die Pflegegrad-Experten unseres Partners Familiara wenden.
Pflegegrad 4 – Vorraussetzungen
Wenn Sie oder eine:r Ihrer Angehörigen der Pflege bedürfen, müssen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Pflegegrad stellen, ohne dabei einen bestimmten Pflegegrad angeben zu müssen. Sollte bereits ein Pflegegrad vorliegen, Sie aber der Meinung sein, dass dieser nicht ausreichend ist, können Sie einen Antrag auf Anpassung stellen.
Die eigentliche Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch einen Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MDK). In der Regel erfolgt dazu ein Hausbesuch, bei dem anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs überprüft wird, über welche Fähigkeiten die Antragsteller:in noch verfügt und welche wie stark eingeschränkt sind. Es empfiehlt sich, bei diesem Besuch dabei zu sein, wenn Sie ein:e nahestehende:r Angehörige:r des Betroffenen sind. In einigen Fällen kann die Begutachtung auch nach Aktenlage erfolgen.
Die MDK-Mitarbeiter:innen stellen Fragen zu sechs großen Lebensbereichen, die unterschiedlich gewichtet werden. Der Bereich “Selbstversorgung” fließt am stärksten in die Gesamtbewertung ein (40 Prozent), gefolgt von “Bewältigung von und der selbständige Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen” (20 Prozent). Die Bereiche “Kognitive und kommunikative Fähigkeiten” und “Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte” werden mit jeweils 15 Prozent gewichtet, während die “Mobilität” lediglich mit 10 Prozent in die Gesamtbewertung einfließt.
Um in Pflegegrad 4 eingestuft zu werden, müssen seit mindestens sechs Monaten oder insgesamt schwere Beeinträchtigungen im Alltag vorliegen. Der Paragraph 15 im elften Sozialgesetzbuch spricht hierbei von “schwersten Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten” (§15 SGB XI). Im Gegensatz zu den alten Pflegestufen erfolgt die Einteilung in die Pflegegrade nicht mehr anhand der geschätzten täglichen Pflegezeit, sondern anhand der noch vorhandenen Fähigkeiten.
Pflegegrad 4 – Leistungen
Pflegebedürftige, die in Pflegegrad 4 eingestuft sind, haben erhebliche Einschränkungen in ihren Fähigkeiten im Alltag und haben daher Anspruch auf sämtliche Leistungen, die von den Pflegeversicherungen für Pflegebedürftige bereitgestellt werden.
Wenn Pflegebedürftige in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben, erhalten sie lediglich den monatlichen Betrag für die vollstationäre Pflege von der Pflegeversicherung. Alle anderen Leistungen stehen jedoch denjenigen Pflegebedürftigen zur Verfügung, die zu Hause oder überwiegend zu Hause gepflegt werden.
Einige Leistungen sind unabhängig vom Pflegegrad und bleiben daher gleich, während andere Leistungen mit höherem Pflegegrad zunehmen.
Für alle Pflegegrade gleich hohe Leistungen
Es gibt Leistungen, die unabhängig vom Pflegegrad sind, wie zum Beispiel die Förderung von Umbaumaßnahmen oder die finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft.
Einige Leistungen sind für alle Pflegegrade gleich, wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel, Hausnotruf oder Entlastungsbetrag.
Allerdings gibt es einige Leistungen, die überraschend gleich für alle Pflegegrade sind. Wenn eine private Pflegeperson ausfällt und eine vorübergehende vollstationäre Kurzzeitpflege notwendig ist, haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 die gleichen Ansprüche wie diejenigen mit Pflegegrad 4. Gleiches gilt für die Vertretung durch ambulante Dienste oder andere Personen bei der Pflege zu Hause.
Pflegegradabhängige Leistungen
Zusätzlich erhöhen sich die Leistungen mit höheren Pflegegraden, insbesondere im Bereich der direkten Pflege der Pflegebedürftigen. Es ist leicht nachvollziehbar, dass die Pflege einer Person mit Pflegegrad 1 weniger Zeit und Aufwand erfordert als die Pflege einer Person mit Pflegegrad 4. Die unterschiedlichen Pflegeformen berücksichtigen diese Tatsache und passen die Leistungsansprüche entsprechend an.
Abrechnung mit der Pflegeversicherung
Die von der Pflegeversicherung übernommenen Kosten sind oft im vierstelligen Eurobereich und es ist für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige kaum zumutbar, die Kosten zunächst selbst zu tragen und anschließend das Geld von der Pflegekasse zurückzufordern. Aus diesem Grund werden die meisten Leistungen direkt zwischen dem Pflegedienst oder anderen Dienstleistern und der Pflegeversicherung abgerechnet.
Eine kleinere, aber monatlich wiederkehrende Ausgabe betrifft die 40 Euro für Pflegehilfsmittel, die jedem in häuslicher Umgebung Gepflegten zustehen. Diese umfassen Artikel wie Mundschutzmasken, Einweghandschuhe, Bettunterlagen oder Desinfektionsmittel. Die Pflegeversicherung erstattet die Kosten bis zum Maximalbetrag nach Einreichung der Belege zurück.
Die Wunschbox bietet einen bequemen Service an, um Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 und ihren pflegenden Angehörigen weitere Belastungen zu ersparen. Über ein persönliches Wunschbox-Konto können benötigte Pflegehilfsmittel monatlich bestellt werden und werden direkt nach Hause geliefert. Darüber hinaus können die Pflegehilfsmittel direkt mit der zuständigen Pflegekasse abgerechnet werden. Unser freundliches Kundendienstteam unterstützt Sie gerne dabei.
Das einzige Geld, das regelmäßig auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird, ist das Pflegegeld. Wie das Geld verwendet wird, liegt im Ermessen der Pflegebedürftigen. In der Regel geben sie es jedoch als Aufwandsentschädigung an ihre pflegenden Angehörigen weiter.
Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den restlichen Pflegegraden.
Die Leistungen und Beträge für Pflegegrad 4 im Einzelnen
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen, die jedoch in vollstationären Pflegeeinrichtungen nicht zugänglich sind. Der monatliche Zuschuss für vollstationäre Pflege steht ihnen jedoch weiterhin zu. Beachten Sie bitte, dass die Pflegeversicherung keine weiteren Leistungen für vollstationär Gepflegte bereitstellt.
Die Vollstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Wenn Pflegebedürftige in einem Pflege- oder Altenheim dauerhaft untergebracht sind, spricht man von vollstationärer Pflege. Während dieser Zeit können sie Besuche von Angehörigen empfangen und gegebenenfalls auch Ausflüge unternehmen.
Für die vollstationäre Pflege mit Pflegegrad 4 übernehmen die Pflegekassen maximal 1.775 Euro pro Monat, die vorrangig für die Pflege und Betreuung des Betroffenen bestimmt sind. Kosten für Unterbringung und Verpflegung tragen der Pflegebedürftige oder dessen Angehörige selbst. Zusätzlich fällt in den meisten Einrichtungen ein einrichtungseinheitlicher Eigenanteil an und es können auch Investitionskosten hinzukommen. Vorab können die potenziellen Kosten bei den infrage kommenden Pflegeeinrichtungen erfragt werden.
Da die vollstationäre Pflege eine umfassende Versorgung bietet, fallen alle weiteren monatlichen Leistungen der Pflegekasse für Pflegegrad 4 weg. Auch der Entlastungsbetrag, der normalerweise sehr flexibel eingesetzt werden kann, steht vollstationär Gepflegten nicht zur Verfügung.
Monatliche Leistungen bei Pflegegrad 4 in häuslicher Pflege
Für Pflegebedürftige, die zuhause gepflegt werden, gibt es sowohl monatliche als auch jährliche bzw. einmalige Leistungen.
Wenn eine Person ausschließlich oder überwiegend im häuslichen Umfeld gepflegt wird, stehen zwei Pflegeformen zur Verfügung:
- Pflege durch nahe Angehörige (Pflegegeld)
- Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen)
Es ist auch möglich, diese beiden Pflegeformen zu kombinieren. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn das Budget für den ambulanten Pflegedienst noch nicht vollständig aufgebraucht wurde.
Hier ein Beispiel zur Kombinationspflege: Wenn nur 60 Prozent des Pflegesachleistungsbudgets für einen ambulanten Pflegedienst pro Monat verwendet werden (also 1.693 Euro * 0,6 = 1.015,80 Euro), bleiben 40 Prozent ungenutzt. Diese 40 Prozent können anteilig als Pflegegeld an den Pflegebedürftigen ausgezahlt werden (also 728 Euro * 0,4 = 291,20 Euro).
Wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig ist, dass Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 tagsüber oder über Nacht in eine Pflegeeinrichtung gebracht werden müssen, steht zusätzlich der Betrag für teilstationäre Pflege zur Verfügung.
Im Folgenden finden Sie die monatlichen Maximalbeträge für die verschiedenen Leistungen. Nach der Tabelle werden die einzelnen Leistungen im Detail erläutert.
Pflegegeld | 728 Euro monatlich |
Pflegesachleistungen | 1.693 Euro monatlich |
Zuschuss vor vollstationären Pflege | 1.775 Euro monatlich |
Leistungen für die teilstationäre Pflege | 1.612 Euro monatlich |
Entlastungsbeitrag | 125 Euro monatlich |
Zuschüsse zum Hausnotruf | 23 Euro monatlich |
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch | 60 Euro monatlich |
Wohngruppenzuschlag für abmulante WG | 214 Euro monatlich |
Die teilstationäre Pflege bei Pflegegrad 4
Teilstationäre Pflege bedeutet, dass Pflegebedürftige grundsätzlich und überwiegend in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt werden. Allerdings kann es vorkommen, dass eine lückenlose Versorgung durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst nicht gewährleistet werden kann. In solchen Fällen können die Pflegebedürftigen zeitweise in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden, beispielsweise an einzelnen Tagen oder Nächten oder auch ausschließlich nachts.
Der Betrag für die teilstationäre Pflege deckt dabei nur den Anteil der Kosten ab, der sich auf die Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen bezieht. Zusätzliche Kosten, wie beispielsweise für Unterbringung und Verpflegung, müssen von den Pflegebedürftigen selbst getragen werden.
Das Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt wird. Der monatliche Betrag von bis zu 728 Euro kann frei verwendet werden, um beispielsweise professionelle Pflegehilfen zu engagieren oder Hilfsmittel anzuschaffen. In der Regel wird das Pflegegeld jedoch an pflegende Angehörige weitergegeben, um den Aufwand der Pflege abzudecken.
Die Pflegesachleistungen
Ambulante Pflegedienste übernehmen vielfältige Aufgaben für Pflegebedürftige, von körperbezogenen Pflegemaßnahmen bis hin zu Alltagshilfen und Beratung der Angehörigen. Pflegesachleistungen sind dabei die Beträge, die für die Bezahlung dieser Dienste vorgesehen sind und in der Regel direkt zwischen Pflegekasse und Pflegedienst verrechnet werden. Wenn der Pflegebedürftige weniger Hilfe benötigt als der gesamte Betrag hergibt, kann der Rest als Pflegegeld ausgezahlt werden.
Der Entlastungsbetrag
Der Entlastungsbetrag von 125 Euro monatlich bietet Pflegebedürftigen die Möglichkeit, verschiedene Leistungen zur Erleichterung ihres Alltags oder zur Entlastung der pflegenden Angehörigen zu finanzieren. Mit diesem Geld können auch haushaltsnahe Dienstleistungen bezahlt werden, sofern die Anbieter dieser Leistungen qualitätsgesichert und nach Landesrecht anerkannt sind.
Zusätzlich kann der Entlastungsbetrag auch für die Tages- oder Nachtpflege, die Kurzzeitpflege oder für jene Dienste des ambulanten Pflegedienstes genutzt werden, die nicht zur Selbstversorgung gehören.
Der Hausnotruf
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf einen monatlichen Zuschuss von 23 Euro für die Kosten eines Hausnotrufs. Seit dem 01.07.2021 wurde dieser Zuschuss auf 25,50 Euro erhöht, sofern der Anbieter einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Falls der Anbieter dem neuen Vertrag nicht beigetreten ist, bleibt es bei den ursprünglichen 23 Euro. Außerdem werden in der Regel auch die einmaligen Anschlusskosten für den Notruf von der Pflegekasse übernommen.
Die Pflegehilfsmittel
Pflegebedürftige haben die Möglichkeit, monatlich für bis zu 40 Euro Pflegehilfsmittel für die Körperpflege zu erwerben. Hierbei handelt es sich um Produkte, die bei der Körperpflege verwendet werden und sowohl den Pflegebedürftigen als auch die Pflegenden schützen sollen. Beispiele für solche Hilfsmittel sind Einweghandschuhe, Mundschutz, Bettschutzeinlagen, Schutzschürzen und Desinfektionsmittel.
Für eine bequeme Lieferung der Pflegehilfsmittel können sich Interessierte an das freundliche Kundenteam wenden, das gerne mit allen notwendigen Informationen weiterhilft.
Der Wohngruppenzuschlag
Pflegebedürftige, die sich dafür entscheiden, gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngruppe zu leben, erhalten einen monatlichen pauschalen Wohngruppenzuschlag von 214 Euro. Dieser Zuschlag steht jedem Mitbewohner und jeder Mitbewohnerin der Pflege-WG unabhängig von ihrem Pflegegrad zur Verfügung.
Einmalige oder jährliche Leistungen bei Pflegegrad 4
Bei Pflegegrad 4 haben Pflegebedürftige Anspruch auf verschiedene Leistungen, die entweder einmalig oder jährlich wiederkehrend sind und von den Pflegekassen übernommen werden.
Zu den jährlich wiederkehrenden Leistungen gehören insbesondere Pflege-Vertretungen, die einspringen, wenn die übliche Pflegeorganisation ausfällt, zum Beispiel wenn die pflegende Angehörige im Urlaub ist oder krankheitsbedingt ausfällt.
Darüber hinaus zahlen die Pflegekassen bis zu 8 Wochen im Jahr für eine alternative Unterbringungsmöglichkeit oder eine Ersatzpflegeperson, um die Verhinderungspflege der eigentlichen Pflegeperson sicherzustellen.
Kurzzeitpflege | 1.774 Euro jährlich |
Verhinderungspflege | 1.612 Euro jährlich |
Verhinderungspflege die durch einen nahen Angehörigen ausgeführt wird | 1,5 * 728 Euro Pflegegeld
= 1.092 Euro |
Wohnraumanpassung | Einmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme |
Anschubfinanzierung Pflege-WG | 2.500 Euro je Mitbewohner |
Die Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege bietet Pflegebedürftigen bei Ausfall ihrer üblichen Pflegeorganisation eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung in einer Pflegeeinrichtung. Pro Jahr stehen dafür bis zu acht Wochen zur Verfügung und es gibt einen einheitlichen Betrag von 1.774 Euro, unabhängig vom Pflegegrad.
Sollte dieser Betrag nicht ausreichen, können ungenutzte Mittel aus dem Entlastungsbetrag oder der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden.
Die Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet die Möglichkeit, bei Verhinderung der üblichen Pflegeperson eine Ersatzpflegekraft zu engagieren, damit die Pflege des Pflegebedürftigen im gewohnten häuslichen Umfeld weiterhin sichergestellt ist. Diese Art der Pflege wird oft auch als „Urlaubsvertretung“ bezeichnet.
Für die Verhinderungspflege steht ein Betrag von 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung, der für maximal sechs Wochen genutzt werden kann. Dabei kann sowohl ein ambulanter Pflegedienst als auch eine andere Person die Pflege übernehmen. Der volle Betrag steht auch Personen zur Verfügung, die nicht nah mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind. Wenn ein naher Verwandter die Pflege übernimmt, erhält er für die Zeit das eineinhalbfache des üblichen Pflegegelds, also 1.092 Euro (728 * 1,5).
Die kombinierte Verwendung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Wenn die Mittel aus der Verhinderungspflege in einem Jahr nicht vollständig ausgeschöpft wurden und auch nicht in Anspruch genommen werden sollen, können sie für die Kurzzeitpflege verwendet werden. In diesem Fall steht ein Budget von insgesamt 3.386 Euro für bis zu acht Wochen Kurzzeitpflege zur Verfügung, das aus beiden Leistungen zusammengefasst wird.
Andererseits können nicht genutzte Mittel aus der Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege umgewandelt werden. Hierbei können bis zu 806 Euro jährlich für die Verhinderungspflege verwendet werden, sodass ein Gesamtbudget von bis zu 2.418 Euro für sechs Wochen Verhinderungspflege zur Verfügung steht.
Die Wohnraumanpassung
Die Pflegekassen unterstützen Pflegebedürftige auch bei erforderlichen Umbaumaßnahmen, um eine angemessene häusliche Pflege zu ermöglichen. Hierfür können je Umbaumaßnahme bis zu 4.000 Euro von der Pflegekasse bewilligt werden. Falls mehrere Pflegebedürftige in einem Haushalt leben, können sogar bis zu 16.000 Euro für Umbaumaßnahmen übernommen werden.
Die Anschubfinanzierung für eine Pflege-WG
Die Anschubfinanzierung in Höhe von 2.500 Euro wird von der Pflegekasse gewährt, wenn Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 gemeinsam in eine neue Wohnung ziehen und eine Pflege-Wohngemeinschaft gründen möchten. Mit diesem Geld können Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, um die Wohnung altersgerecht und barrierearm zu gestalten. Die Finanzierung kann von jedem Pflegebedürftigen, der Teil der Wohngemeinschaft ist, in Anspruch genommen werden.
Weitere Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige
Das ist korrekt. Neben den finanziellen Leistungen gibt es auch Sachleistungen wie Beratungs- und Schulungsangebote, die den Pflegebedürftigen und deren Angehörigen zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen dazu beitragen, dass die Pflege im häuslichen Umfeld möglichst reibungslos verläuft und die Pflegepersonen entlastet werden. So sind beispielsweise regelmäßige Beratungsgespräche mit dem Pflegeberater der Pflegekasse vorgesehen, um die Pflegesituation zu besprechen und gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. Auch Schulungen zur Pflege sowie Hilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Badewannenlifte können von der Pflegekasse bereitgestellt werden.
Die Pflegeberatung
Es ist wichtig zu beachten, dass die Pflegeberatung nicht nur für Pflegebedürftige, sondern auch für deren Angehörige kostenlos zur Verfügung steht. Dabei geht es nicht nur um eine einmalige Beratung, sondern um eine kontinuierliche Unterstützung bei allen Fragen und Problemen rund um die Pflege. Auch wenn es um die Wahl des richtigen Pflegeheims oder um finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und Angehörige geht, kann die Pflegeberatung weiterhelfen.
Insgesamt ist die Pflegeberatung ein wichtiger Bestandteil der Leistungen der Pflegeversicherungen, um eine bestmögliche Versorgung der Pflegebedürftigen und Entlastung für die pflegenden Angehörigen zu gewährleisten.
Die Pflegekurse
Pflege durch Angehörige zu Hause erfordert ein fundiertes Wissen darüber, wie die Pflegebedürftigen richtig versorgt werden und wann externe Hilfe notwendig ist. Aus diesem Grund bieten Pflegeversicherungen spezielle Pflegekurse für Angehörige an. Diese Kurse werden oft von ambulanten Pflegediensten, Nachbarschaftshilfen oder Volkshochschulen in kleinen Gruppen organisiert. Neben der Vermittlung von Pflegewissen ist der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen während des Kurses sehr hilfreich. Pflegekurse nach § 45 SGB XI stehen unabhängig vom Pflegegrad zur Verfügung.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: Pflegeleistungen zum Nachschlagen
Bundesgesundheitsministerium: Die Selbstständigkeit als Maß der Pflegebedürftigkeit
Pflegegrad 4 – Wissenspakete
Was bedeutet Pflegegrad 4?
Pflegebedürftige im Pflegegrad 4 weisen eine gravierende Einschränkung ihrer Selbstständigkeit auf.
Bei welchen Beeinträchtigungen erhält man Pflegegrad 4?
Der Pflegegrad 4 wird einer pflegebedürftigen Person zugeordnet, wenn sie bei der Begutachtung durch den MDK 70 bis unter 90 Punkte erreicht.
Auf welche Leistungen haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 Anspruch?
Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen erhalten lediglich den monatlichen Betrag für die vollstationäre Pflege. Alle weiteren Leistungen stehen nur Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu.
Müssen die Pflegebedürftigen alle Kosten zunächst aus eigener Tasche bezahlen?
In der Regel werden die meisten Leistungen, die von einem Pflegedienst oder anderen Dienstleistern erbracht werden, direkt mit der Pflegeversicherung abgerechnet.
Welche monatlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 in häuslicher Pflege zu?
Folgende Leistungen werden von der Pflegeversicherung angeboten: Pflegesachleistungen, ein Zuschuss zur vollstationären Pflege, Leistungen für die teilstationäre Pflege, ein Entlastungsbeitrag, Zuschüsse zum Hausnotruf, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sowie ein Wohngruppenzuschlag für eine ambulante Wohngemeinschaft.
Welche jährlichen Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zu?
Personen mit Pflegegrad 4 haben Anspruch auf jährlich 1.612 Euro sowohl für die Kurzzeitpflege als auch für die Verhinderungspflege.
Welche einmaligen Leistungen stehen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 4 zu?
Pro Umbaumaßnahme kann eine einmalige Unterstützung von bis zu 4.000 Euro für die Wohnraumanpassung gewährt werden. Darüber hinaus können bis zu 2.500 Euro als Anschubfinanzierung für einen Umzug in eine Pflege-WG gewährt werden.
Auf welche weiteren Leistungen haben Pflegebedürftige und Angehörige Anspruch?
Sie haben innerhalb von 2 Wochen nach Antragsstellung Anspruch auf eine kostenlose Pflegeberatung. Zusätzlich werden Pflegekurse für Angehörige angeboten.
Ist der Beratungseinsatz für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 verpflichtend?
Menschen mit Pflegegrad 4, die reines Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet, vierteljährlich eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.