Pflegegrad 2 – Leistungen und Voraussetzungen

Im Alter oder nach einer schweren Krankheit kann es für Betroffene schwierig sein, ihre Selbstständigkeit zu verlieren und auf Hilfe angewiesen zu sein. Die Pflegeversicherung bietet in Deutschland eine Absicherung für gesetzlich und privat Versicherte in solchen Fällen. Insbesondere Personen, die auf die Unterstützung und Pflege durch andere angewiesen sind, haben Anspruch auf Pflegegrad 2 oder höher. Die Pflegeversicherung stellt Geld- und Sachleistungen bereit, um den Betroffenen ein möglichst sorgenfreies Leben zu ermöglichen.

Die Höhe der Leistungen der Pflegekasse richtet sich nach dem Pflegegrad. In unserer Übersicht der verschiedenen Pflegegrade finden Sie die Leistungen und Voraussetzungen aller fünf Pflegegrade.

Im Folgenden erhalten Sie umfassende Informationen zum Pflegegrad 2.

Pflegegrad 2 – Definition

Pflegegrade lösten im Jahr 2017 die früheren Pflegestufen in Deutschland ab. Das Pflegestärkungsgesetz führte die fünf Pflegegrade ein, wobei Pflegegrad 1 den geringsten und Pflegegrad 5 den höchsten Pflegebedarf bedeutet. Vorher waren Personen mit dem heutigen Pflegegrad 2 der Pflegestufe 0 oder 1 zugeordnet. Ab dem 01.01.2017 wurden alle Pflegebedürftigen automatisch in die Pflegegrade übergeleitet. Laut § 15 des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) handelt es sich bei Pflegegrad 2 um pflegebedürftige Personen mit erheblichen Einschränkungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten, die für mindestens 6 Monate bestehen.

Pflegegrad 2 – Vorraussetzungen

Sobald die Voraussetzungen für einen Pflegegrad 2 erfüllt sind, können pflegebedürftige Menschen von verschiedenen Leistungen profitieren. Die Leistungen der Pflegeversicherung sind dabei nicht nur auf finanzielle Unterstützung beschränkt, sondern können auch Sachleistungen und Unterstützung durch Fachkräfte umfassen.

Zu den Geldleistungen zählen beispielsweise das Pflegegeld und der Entlastungsbetrag. Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für pflegebedürftige Menschen, die von Angehörigen oder nahestehenden Personen betreut werden. Der Entlastungsbetrag soll dazu dienen, pflegende Angehörige oder ehrenamtliche Pflegepersonen zu entlasten. Mit diesem Betrag können beispielsweise haushaltsnahe Dienstleistungen oder Betreuungsangebote finanziert werden.

Neben den Geldleistungen gibt es auch Sachleistungen, wie beispielsweise ambulante Pflegeleistungen oder teilstationäre Pflege. Die ambulante Pflege umfasst Leistungen wie die Grundpflege (z.B. Körperpflege, An- und Auskleiden), die Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung, Medikamentengabe) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (z.B. Einkaufen, Reinigen der Wohnung). Teilstationäre Pflege kann beispielsweise in einer Tagespflege oder einer Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden.

Außerdem haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Pflegehilfsmittel wie Rollstühle, Pflegebetten oder Hilfsmittel zur Mobilität. Auch eine Wohnraumanpassung kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegeversicherung finanziert werden.

Es ist wichtig zu wissen, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht automatisch gewährt werden, sondern dass dafür ein Antrag gestellt werden muss. Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach dem jeweiligen Pflegegrad.

Hier erhalten Sie umfassende Informationen zu den restlichen Pflegegraden.

Pflegegrad 1
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5

Pflegegrad 2 – Leistungen

Personen mit einem anerkannten Pflegegrad 2 haben Anspruch auf bestimmte Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören technische Pflegehilfsmittel und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, die nach Genehmigung durch die Pflegekasse bereitgestellt werden. Darüber hinaus können Menschen mit Pflegegrad 2 wohnumfeldverbessernde Maßnahmen in Anspruch nehmen.

In manchen Fällen wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) bei der Prüfung von technischen Hilfsmitteln und wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einbezogen.

Der Pflegegrad 2 ist der niedrigste Pflegegrad, bei dem ein Anspruch auf sämtliche Leistungen der Pflegekasse besteht. Einige finanzielle Leistungen sind bei allen Pflegegraden gleich hoch, während andere mit der Schwere der Pflegebedürftigkeit steigen.

Beispiele für Leistungen, die bei allen Pflegegraden gleich hoch sind, sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder ein Zuschuss für ein Hausnotrufsystem. Außerdem stehen Entlastungsbeträge und finanzielle Leistungen in Verbindung mit dem Umzug in eine Pflege-WG allen Pflegebedürftigen zur Verfügung.

Andere Leistungen steigen mit höheren Pflegegraden an, da der Pflegeaufwand für Pflegekräfte oder pflegende Angehörige bei größerer Pflegebedürftigkeit zunimmt.

Es ist möglich, einen Antrag auf einen höheren Pflegegrad zu stellen. Die Pflegegeldleistung für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und die Geldleistung für Angehörige wurden im Vergleich zu früher deutlich erhöht. Eine detaillierte Liste der Leistungen für Pflegegrad 2 finden Sie weiter unten im Artikel.

Pflegegrad 2 – Abrechnung mit der Pflegekasse

Die meisten monatlich wiederkehrenden Pflegeleistungen werden von der Pflegeversicherung direkt mit dem Anbieter abgerechnet, ohne dass der Pflegebedürftige sich darum kümmern muss. Eine Ausnahme bildet der Betrag von 40 Euro für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, der in § 40 SGB XI geregelt ist.

In diesem Fall muss der Pflegebedürftige entweder die Hilfsmittel selbst kaufen und die Belege jeden Monat bei der Pflegeversicherung einreichen oder einen Versorgungsvertrag mit einer Apotheke oder einem Sanitätshaus abschließen und die Pflegehilfsmittel monatlich dort abholen.

Für viele Pflegebedürftige und deren Angehörige ist dies eine komplizierte Angelegenheit. Aus diesem Grund bieten wir einen bequemen Heimlieferservice für die monatliche Lieferung von Pflegehilfsmitteln an. Wir übernehmen auch die Abrechnung mit der Pflegeversicherung, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen und die Pflegehilfsmittel bequem zu Hause empfangen können.

Pflegegrad 2 – Monatliche Leistungen

Die untenstehende Tabelle zeigt die monatlichen Leistungen für Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2. Jedoch entfallen bei vollstationärer Pflege einige der Pflegegrad-2-Leistungen, wie zum Beispiel Pflegehilfsmittel oder der Hausnotruf, da alle nötigen Hilfsmittel gestellt werden.

Teilweise oder dauerhaft zu Hause gepflegte Patienten haben Anspruch auf folgende monatliche Leistungen bei Pflegegrad 2: einen Entlastungsbetrag, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, Zuschüsse zum Hausnotruf und einen Wohngruppenzuschlag für ambulante WGs. Der Entlastungsbetrag kann flexibel für verschiedene Zwecke eingesetzt werden, wie z.B. für Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter, Einkaufshilfen, Haushaltshilfen, Tages- und Nachtpflege sowie stationäre Pflege.

Es besteht auch die Möglichkeit, verschiedene Pflegeleistungen für die verschiedenen Pflegeformen einzeln oder als Kombination in Anspruch zu nehmen, wie zum Beispiel Pflegegeld für zu Hause pflegende Angehörige, Pflegesachleistungen für die Pflege durch ambulante Pflegedienste oder Leistungen für teilstationäre Pflege.

Für Menschen mit Pflegegrad 2 besteht auch die Möglichkeit, einen Teil der Pflegesachleistungen in den Entlastungsbetrag umzuwandeln, wenn diese nicht vollständig ausgeschöpft werden. Der Umwandlungsanspruch ist im § 45a SGB XI geregelt und beträgt bis zu 40% der Leistungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die vollstationäre Pflege bildet jedoch eine Ausnahme, da es keine weiteren Pflegegelder gibt. Seit dem Pflegestärkungsgesetz werden zu Hause Gepflegte und deren Angehörige durch solche Leistungen der Pflegekassen besonders unterstützt.

Kombination des Pflegegelds und der Pflegesachleistungen

Wenn die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen zwischen einem ambulanten Pflegedienst und pflegenden Angehörigen aufgeteilt wird, übernimmt die Pflegekasse standardmäßig entweder das Pflegegeld für die Angehörigen oder die Pflegesachleistungen für den Pflegedienst. Wenn jedoch die Pflegesachleistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden, besteht die Möglichkeit, eine Kombinationspflege zu beantragen. In diesem Fall wird der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistungen dem Pflegebedürftigen als Pflegegeld ausgezahlt. Ein Beispiel wäre, dass bei einem Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2, dessen ambulanter Pflegedienst monatlich nur die Hälfte der möglichen Pflegesachleistungen kostet (362 Euro), der restliche Betrag als Pflegegeld ausgezahlt wird (158 Euro).

Pflegegeld 316 Euro monatlich
Pflegesachleistungen 724 Euro monatlich
Zuschuss zur vollstationären Pflege 770 Euro monatlich
Leistungen für die teilstationäre Pflege 689 Euro monatlich
Entlastungsbeitrag 125 Euro
Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Wohnraumanpassung Einmalig bis zu 4.000 Euro
Zuschüsse zum Hausnotruf 23 Euro monatlich*
Pflegehilfsmittel 40 Euro monatlich
Wohngruppenzuschlag für ambulante WG 214 Euro monatlich

*Seit dem 01.07.2021 beträgt der Zuschuss zum Hausnotruf 25,50 Euro, sofern der Anbieter einen Vertrag unterzeichnet hat, der diesen Betrag vorsieht. Wenn der Anbieter dem neuen Vertrag vom 01.07.2021 nicht zugestimmt hat, bleibt der Zuschuss bei 23 Euro.

Pflegegrad 2 – Jährliche und einmalige Leistungen

Finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung wie Kurzzeit- und Verhinderungspflege werden nicht monatlich, sondern jährlich ausgezahlt. Die Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Pflege in einer Einrichtung außerhalb des Hauses, während die Verhinderungspflege zu Hause durchgeführt wird. Die Pflegekasse bezuschusst die Verhinderungspflege mit bis zu 1.612 Euro für sechs bis acht Wochen pro Kalenderjahr und die Kurzzeitpflege mit 1.774 Euro pro Jahr. Zusätzlich gibt es einmalige Leistungen wie Wohnraumanpassungen und Umzugsbeihilfen für Pflege-Wohngemeinschaften. Für notwendige bauliche Maßnahmen kann ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro gewährt werden, während der Umzug in eine Pflege-WG mit bis zu 2.500 Euro je Mitbewohner:in bezuschusst wird. Die Gesamtkosten für Umbaumaßnahmen in der Wohngemeinschaft dürfen jedoch 16.000 Euro nicht übersteigen.

Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich
Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich
Wohnraumanpassung Einmalig bis zu 4.000 Euro je Umbaumaßnahme
Anschubfinanzierung Pflege-WG 2.500 Euro je Mitbewohner:in

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege kombinieren

Das nicht genutzte Budget für die Kurzzeitpflege kann auch für die Verhinderungspflege verwendet werden und umgekehrt. Es gibt jedoch bestimmte Einschränkungen zu beachten:

Umwandlung von Verhinderungspflege in Kurzzeitpflege

Wenn das Budget für die sechs Wochen Verhinderungspflege nicht vollständig ausgeschöpft wurde, kann das gesamte verbleibende Budget für eine verlängerte Kurzzeitpflege genutzt werden. Wenn die Verhinderungspflege überhaupt nicht in Anspruch genommen wurde, stehen 3.386 Euro für eine verlängerte Kurzzeitpflege von acht Wochen zur Verfügung.

Umwandlung von Kurzzeitpflege in Verhinderungspflege

Das nicht genutzte Budget für die Kurzzeitpflege kann auch für die Verhinderungspflege verwendet werden, jedoch ist die Umwandlung auf den jährlichen Betrag von 806 Euro beschränkt. Wenn die Kurzzeitpflege im gesamten Jahr nicht in Anspruch genommen wird, kann ein Gesamtbetrag von 2.418 Euro für eine Verhinderungspflege von bis zu sechs Wochen verwendet werden.

Pflegegrad 2 – Weitere Leistungen

Neben den finanziellen Unterstützungen durch die Pflegekassen gibt es auch weitere Leistungen der Pflegeversicherung, die Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen zur Verfügung stehen. Insbesondere bei der häuslichen Pflege ist es wichtig, dass die Versicherten eine bestmögliche Betreuung und Pflege erhalten, um eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustands zu vermeiden. Aus diesem Grund bieten die Pflegeversicherungen Pflegekurse und Beratungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen an.

Pflegekurse für Angehörige und Beratungsbesuche

Vor Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe der Pflegebedürftigen ist es ratsam, sich in einem speziellen Pflegekurs darauf vorzubereiten.

Solche Kurse werden in der Regel von Sozialstationen, kirchlichen Organisationen und Krankenkassen angeboten und zielen darauf ab, grundlegende Kenntnisse im Bereich der Pflege sowie praktische Tipps zu vermitteln.

Teilnehmende erlernen dort zum Beispiel Lagerungstechniken, die richtigen Handgriffe bei der Körperpflege, wichtige Hygienemaßnahmen und Tipps zur Selbstpflege. Es gibt auch spezielle Pflegekurse, die sich auf bestimmte Krankheiten wie Demenz, Parkinson, Multiple Sklerose usw. konzentrieren.

Der wichtigste Schwerpunkt aller Kurse ist jedoch, die Teilnehmenden darin zu schulen, Veränderungen im Gesundheitszustand der Pflegebedürftigen zu erkennen. Schließlich kann sich der Zustand jederzeit ändern und erfordert möglicherweise neue Ansprüche an die Pflege.

Kostenlose Pflegeberater:innen

Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen haben das Recht, kostenlos die Hilfe eines Pflegeberaters oder einer Pflegeberaterin in Anspruch zu nehmen. Diese kostenlose Pflegeleistung wird von den Pflegekassen angeboten und dient als Unterstützung für die Versicherten. Die Pflegeberater können beispielsweise bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz oder bei der Beantragung von Hilfsmitteln helfen und beraten auch über mögliche Umbaumaßnahmen in der Wohnung.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Pflegeberatung nach § 7a SGB XI nicht mit dem Beratungseinsatz nach § 37 SGB XI Absatz 3 verwechselt werden darf. Der Beratungseinsatz ist verpflichtend für Pflegepersonen ab Pflegegrad 2, die Pflegegeld erhalten und dient dazu, die Qualität in der Pflege sicherzustellen. Im Vergleich dazu wird die Pflegeberatung in der Regel am Anfang der Pflege durchgeführt.

Scheuen Sie sich also nicht, bei Fragen und Problemen einen Pflegeberater oder eine Pflegeberaterin in Ihrer Nähe zu kontaktieren.

Pflegegrad 2 – Wissenspakete

Was bedeutet Pflegegrad 2?

Im Sinne des Gesetzes gilt eine Person mit Pflegegrad 2 als pflegebedürftig, wenn sie aufgrund erheblicher Einschränkungen in ihrer Selbstständigkeit und Fähigkeit auf Hilfe und Unterstützung bei bestimmten Alltagsaktivitäten angewiesen ist.

Wann erhalte ich Pflegegrad 2?

Der Pflegegrad 2 wird gemäß gesetzlicher Vorgaben für pflegebedürftige Personen mit “erheblichen Beeinträchtigungen der Selbständigkeit und Fähigkeiten” vergeben. Eine gewichtete Gesamtpunktzahl zwischen 27 und 47,5 Punkten ergibt den Pflegegrad 2 und berechtigt Betroffene zum Bezug von Pflegegeld.

Pflegegrad 2 – Was steht mir zu?

Als Pflegebedürftige:r mit Pflegegrad haben Sie unter anderem Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, einen Zuschuss für ein Hausnotrufsystem, den Entlastungsbetrag sowie finanzielle Leistungen im Zusammenhang mit einem Umzug in eine Pflege-Wohngemeinschaft.

Bekomme ich das Geld überwiesen oder wird es direkt verrechnet?

In der Regel werden viele der regelmäßigen Pflegeleistungen direkt mit dem Anbieter abgerechnet, während bei Pflege durch Angehörige das Geld auf das Konto des Pflegebedürftigen überwiesen wird.

Welche monatlichen Leistungen werden bei Pflegegrad 2 bezahlt?

Das monatliche Pflegeleistungsportfolio umfasst verschiedene Leistungen wie beispielsweise den Entlastungsbetrag, Zuschüsse für ein Hausnotrufsystem, Pflegehilfsmittel zum Verbrauch und den Wohngruppenzuschlag für ambulante Wohngemeinschaften.

Welche jährlichen Leistungen bietet Pflegegrad 2?

Kurzzeitpflege 1.774 Euro jährlich sowie Verhinderungspflege 1.612 Euro jährlich.

Welche einmaligen Leistungen bietet Pflegegrad 2?

Wenn Sie eine Pflege-WG gründen, können Sie einen Zuschuss von bis zu 2.500 Euro pro pflegebedürftiger Mitbewohnerin oder Mitbewohner für den Umzug erhalten. Für bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums gibt es einen einmaligen Zuschuss von bis zu 4.000 Euro pro Umbaumaßnahme.

Welche weiteren Leistungen stehen mir unabhängig vom Pflegegrad zu?

Es besteht für Sie die Option, entweder an Pflegekursen teilzunehmen oder kostenfrei eine Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen.