Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ist ein wichtiges Instrument, um im Ernstfall Entscheidungen für eine erkrankte oder verletzte Person zu treffen. Selbst nahe Angehörige wie Ehepartner, Eltern oder volljährige Kinder haben nicht automatisch das Recht dazu, wenn die betroffene Person dazu nicht mehr in der Lage ist. Es ist also ratsam, bereits im Vorfeld eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Diese ermächtigt eine Vertrauensperson dazu, im Ernstfall Entscheidungen für den Betroffenen zu treffen. Dabei ist es wichtig, die Vorsorgevollmacht im Zustand vollumfänglicher geistiger Fähigkeiten zu erstellen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die betroffene Person auch wirklich die Person bevollmächtigt, der sie vertraut und die ihren Wünschen entspricht. Bei der Erstellung der Vorsorgevollmacht sollten einige Punkte beachtet werden, wie die genaue Formulierung der Vollmacht und die Auswahl einer geeigneten Vertrauensperson. Auch kann es sinnvoll sein, eine Patientenverfügung zu erstellen, um im Vorfeld die eigenen Wünsche bezüglich medizinischer Maßnahmen festzuhalten. Ein erfahrener Anwalt oder Notar kann bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht helfen und beraten. So kann sichergestellt werden, dass im Ernstfall alles nach den Wünschen der betroffenen Person geregelt wird.

Quellen:
Bundesnotarkammer: Das Zentrale Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz:
Formular: Vorsorgevollmacht

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