Bettlägerigkeit

In Deutschland werden die meisten Pflegebedürftigen zu Hause von ihren Familienangehörigen betreut. Doch was passiert, wenn diese einmal verhindert sind? In solchen Fällen gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Die Pflege von pflegebedürftigen Familienmitgliedern ist eine anspruchsvolle und verantwortungsvolle Aufgabe, die oft mit vielen Herausforderungen verbunden ist. Es kann so etwa vorkommen, dass die pflegenden Angehörigen selbst erkranken oder eine Auszeit benötigen, um sich zu erholen. In solchen Situationen kann die Verhinderungspflege eine Lösung sein, um den pflegenden Angehörigen die benötigte Erholungszeit zu ermöglichen. Hierbei wird eine Ersatzpflegekraft für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt, um die Betreuung der pflegebedürftigen Person zu übernehmen. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegeversicherung übernommen, sofern die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat und die Verhinderungspflege maximal sechs Wochen im Jahr dauert. Wichtig zu wissen ist, dass die Verhinderungspflege nicht nur für den Fall der Erkrankung oder Urlaubs der pflegenden Angehörigen in Anspruch genommen werden kann. Sie kann auch dann genutzt werden, wenn die pflegenden Angehörigen beispielsweise an einer Schulung oder Fortbildung teilnehmen möchten. In jedem Fall sollten sich pflegende Angehörige frühzeitig über die Möglichkeiten und Voraussetzungen der Verhinderungspflege informieren und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen.