Unterstützung für pflegende Angehörige
Wenn Sie als Angehöriger oder Angehörige eine Person pflegen, stehen Ihnen finanzielle Unterstützungen durch die Pflegeversicherung zu. Dabei gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Leistungen zu erhalten:
- Die Pflege muss nicht erwerbsmäßig erfolgen, also ohne Bezahlung
- Die pflegebedürftige Person muss einen Pflegegrad besitzen, der durch eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermittelt wird
- Die Pflege muss im häuslichen Umfeld erfolgen
- Die Pflege muss mindestens 10 Stunden pro Woche betragen
Die Höhe der finanziellen Unterstützung hängt vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Bei Pflegegrad 1 gibt es außer dem Entlastungsbetrag von 125 EUR monatlich keine weitere finanzielle Unterstützung. Ab Pflegegrad 2 können Pflegebedürftige das sogenannte Pflegegeld beantragen, dessen Höhe ebenfalls vom Pflegegrad abhängt. Das Pflegegeld kann als steuerfreie Aufwandsentschädigung an die pflegenden Angehörigen weitergegeben werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass Pflegebedürftige und pflegende Angehörige auch weitere Unterstützungsangebote in Anspruch nehmen können, wie Verhinderungspflege oder Tagespflege. Eine regelmäßige Überprüfung der Pflegesituation und eine gezielte Nutzung der Unterstützungsangebote kann eine Überlastung der pflegenden Person vermeiden.