Tages- oder Nachtpflege
Wenn ein Pflegebedürftiger zu Hause gepflegt wird, kann es im Laufe der Zeit zu Situationen kommen, in denen die Pflegepersonen zeitweise entlastet werden müssen. Dies kann beispielsweise durch die Inanspruchnahme von teilstationärer Tages- oder Nachtpflege erreicht werden. Hierbei handelt es sich um eine vorübergehende stationäre Betreuung und Pflege von pflegebedürftigen Menschen, die tagsüber oder nachts stattfindet. Die teilstationäre Tagespflege ist dabei besonders für Menschen geeignet, die tagsüber eine intensive Betreuung und Pflege benötigen, aber abends und nachts in der eigenen Wohnung versorgt werden können. Hier können Pflegebedürftige gemeinsam mit anderen betreut werden und haben soziale Kontakte und Beschäftigungsmöglichkeiten. In der Nachtpflege werden hingegen vor allem Menschen betreut, die nachts eine besondere Betreuung benötigen, wie Menschen mit Demenz. Um die Kosten für die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege müssen sich Pflegebedürftige und deren Angehörige nicht allein kümmern. Die Pflegeversicherung übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil oder sogar die gesamten Kosten. Die teilstationäre Tages- oder Nachtpflege ist also eine vielversprechende Möglichkeit, um pflegende Angehörige zeitweise zu entlasten und Pflegebedürftige tagsüber oder nachts professionell zu betreuen.