Grundpflege

Grundpflege umfasst alle Hilfestellungen im Alltag, die darauf abzielen, die Grundbedürfnisse einer Person zu erfüllen. Es handelt sich um wiederkehrende Tätigkeiten, die nicht medizinischer Natur sind. Dazu zählen Unterstützungen bei der Körperpflege, wie etwa Waschen, Rasieren, Zähneputzen und An- und Auskleiden sowie Begleitung beim Toilettengang und Wechsel von Inkontinenzmaterialien. Auch die Unterstützung bei der mundgerechten Zubereitung von Speisen und bei der Nahrungsaufnahme sowie mobilitätsunterstützende Maßnahmen wie Hilfe beim Aufstehen oder beim Treppensteigen gehören zur Grundpflege. Neben der Erleichterung des Alltags der pflegebedürftigen Person hat die Grundpflege auch zum Ziel, Folgeerkrankungen oder Verschlechterungen des Zustandes zu vermeiden. Es geht darum, die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person zu fördern und ihre Eigenständigkeit zu bewahren. Daher spricht man auch von “aktivierender Pflege”. Die pflegebedürftige Person soll so weit wie möglich in die Lage versetzt werden, bestimmte Tätigkeiten selbstständig auszuführen. Es ist von großer Bedeutung, dass die Grundpflege von professionellen Pflegekräften mit entsprechender Ausbildung und Qualifikation erbracht wird. Die Erfüllung der Grundbedürfnisse einer pflegebedürftigen Person erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen, Geduld und Verständnis sowie eine hohe Fachkompetenz. Regelmäßige Schulungen und Fortbildungen für Pflegekräfte sind deshalb unerlässlich, um sicherzustellen, dass die Grundpflege stets auf dem neuesten Stand der Erkenntnisse und Techniken ist und eine bestmögliche Versorgung für die pflegebedürftige Person gewährleistet wird.